Intersektionalität

Als Intersektionalität bezeichnet man das Aufeinandertreffen mehrerer Formen von struktureller Diskriminierung. Der Begriff wurde in den 1980er-Jahren von der Anwältin Kimberlé Crenshaw geprägt, die damit auf die Mehrfachdiskriminierung in Form von Rassismus und Sexismus von Schwarzen Frauen aufmerksam machte. An Crenshaw wurde ein Fall herangetragen, in dem die Afroamerikanerin Emma DeGraffanreid gegen ein Automobilunternehmen klagte, das sie nicht einstellte, weil sie eine Schwarze Frau war. Das Gericht wies die Klage jedoch ab, weil das Unternehmen Schwarze und Frauen beschäftigte: Dabei waren die Schwarzen durchweg Männer, die in Werkstätten arbeiteten, und die Frauen waren als weiße Sekretärinnen beschäftigt. Juristisch waren diese Formen der Diskriminierung lange Zeit nicht greifbar, weil diese spezifischen Benachteiligungen nur getrennt voneinander betrachtet wurden, was das Erkennen von Mehrfachdiskriminierung nahezu unmöglich machte.